Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

 

 

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Inhalt

Gutachten

Bestellung eines Gutachtens

Gutachten der Gutachterausschüsse gemäß § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) oder anderer Rechtsnormen sind Wertermittlungen für einzelne Objekte. Nach Antrag für ein Gutachten werden diese erstattet, insbesondere über:

 

  • über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken,
  • über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile,
  • über die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau
    » nach § 5 Bundeskleingartengesetz,
  • über das ortsübliche Nutzungsentgelt für vergleichbar genutzte Grundstücke
    » nach § 7 Nutzungsentgeltverordnung.

 

In dem Menüpunkt Gutachterausschüsse / Suche - können Sie bei Eingabe der entsprechenden Gemeinde den zuständigen Gutachterausschuss herausfinden.

 

» Gebühren

In dem Link finden Sie eine ausgewählte Übersicht zu Gebühren für den Bereich Gutachten im Land Brandenburg
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