Gutachten der Gutachterausschüsse gemäß § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) oder anderer Rechtsnormen sind Wertermittlungen für einzelne Objekte. Nach Antrag für ein Gutachten werden diese erstattet, insbesondere über:
In dem Menüpunkt Gutachterausschüsse / Suche - können Sie bei Eingabe der entsprechenden Gemeinde den zuständigen Gutachterausschuss herausfinden.
» Gebühren
In dem Link finden Sie eine ausgewählte Übersicht zu Gebühren für den Bereich Gutachten im Land Brandenburg
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