Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

 

 

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Aufgaben der Gutachterausschüsse

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen des Landes Brandenburg, die für einen Zuständigkeitsbereich, wie zum Beispiel für einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder auch für benachbarte Gebietskörperschaften, gebildet wurden. Ihre Geschäftsstellen sind bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Landkreise oder kreisfreien Städte eingerichtet. Im Land Brandenburg sind derzeit 11 Gutachterausschüsse in den Landkreisen, drei Gutachterausschüsse in den kreisfreien Städten und zwei Gutachterausschüsse für benachbarte Gebietskörperschaften tätig.

Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige Kollegialgremien. Die Vorsitzenden und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden durch das Innenministerium nach Anhörung der jeweiligen Gebietskörperschaft bestellt. Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über besondere Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Den Vorsitz führen in der Regel die Leiter der Kataster- und Vermessungsämter.

Die Gutachterausschüsse haben auf der Basis von Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen. Die allgemeine Marktransparenz wird insbesondere durch Marktaufklärung mittels aus der Kaufpreissammlung abgeleiteter Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte erreicht, die einzelfallbezogene Markttransparenz durch Erstattung individueller Verkehrswertgutachten.

Detaillierte Informationen über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg und deren Dienstleistungen und Produkte rund um den Immobilienmarkt finden Sie in diesem Faltblatt: [weiter]

Im Einzelnen leisten die Gutachterausschüsse folgende Aufgaben:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Beobachtungen und Analysen des Grundstücksmarktes und Erarbeitung des jährlichen Grundstücksmarktberichtes
  • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung, über Bodenrichtwerte und über vereinbarte Nutzungsentgelte
  • Erstattung von Gutachten

Für den Bereich des Landes Brandenburg wurde zudem ein Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und weitere ehrenamtliche Mitglieder werden durch das Innenministerium bestellt. Der Obere Gutachterausschuss hat keine Fachaufsichts- oder Weisungsbefugnis gegenüber den regionalen Gutachterausschüssen. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist bei der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) eingerichtet.

Der Obere Gutachterausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Erstellung von landesweiten Übersichten und Analysen
  • Empfehlungen zu besonderen Problemen der Wertermittlung
  • Erarbeitung einer jährlichen Übersicht über den Grundstücksmarkt im Land Brandenburg (Grundstücksmarktbericht)
  • Erstattung von Obergutachten auf Antrag eines Gerichts in einem gerichtlichen Verfahren oder einer Behörde in einem gesetzlichen Verfahren. Dabei ist das Vorliegen des Gutachtens eines regionalen Gutachterausschusses zur gleichen Sache Voraussetzung.

 

 

© Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg
www.gutachterausschuesse-bb.de

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